Fristende für die Einreichung von Grundanträgen für Neueinsteiger: am 30.06.2021 | ![]() |
Beantragung nur mittels Papierformular. Betroffen sind: -2-jähriger Verpflichtungszeitraum: -Ökologischer Landbau -1-jähriger Verpflichtungszeitraum -Extensive Grünlandnutzung -Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen -Anlage von Blüh- und Schonstreifen -Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen -Vertragsnaturschutz sowie: -Einjähriger Antrag auf Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh für das Verpflichtungsjahr 2022 |